Neustart Kultur: Fristverlängerung für Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten
Das Programm „Neustart Kultur für Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten“ ist seit vergangenem Jahr am Start und konnte mit einem Budget von 25 Millionen Euro schon vielen Einrichtungen eine Förderung pandemiebedingter Investitionen ermöglichen. Aufgrund eines hohen Bedarfs erhielt der Deutsche Verband für Archäologie (DVA) im Frühjahr 2021 vom Bund eine Mittelaufstockung in Höhe von zehn Millionen Euro für das Programm. Somit umfasst das Gesamtbudget 35 Millionen Euro.
Das Fristende für die Umsetzung der beantragten Projekte konnte nun bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden und ermöglicht somit den kulturellen Einrichtungen eine bessere und längerfristige Planbarkeit bei der Projektdurchführung. Die Anträge werden nach Eingangsdatum durch den DVA bearbeitet und geprüft. Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 30. September 2021.
Wie bisher können Fördermaßnahmen in Höhe von mindestens 5.000 bis zu maximal 100.000 Euro beantragt werden. Ein Eigenanteil von zehn Prozent der beantragten Fördergelder ist zu erbringen. Antragsberechtigt sind Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten, die ihre Einnahmen zu mehr als 50 Prozent selbst erwirtschaften. Die Antragssteller können juristische und natürliche Personen sein.
Knapp 800 Kultureinrichtungen bundesweit haben bislang beim DVA Anträge gestellt. Als
pandemiebedingte Investitionen gelten beispielsweise die Anschaffung von Multimedia-Guides oder auch Umbaumaßnahmen, die die Veranstaltungs- und Ausstellungsflächen vergrößern. Ebenso wie die Modernisierung von sanitären Anlagen oder die bauliche Errichtung eines Wegeleitsystems, bei dem sich die Besucher nicht kreuzen, sowie die Anschaffung von modernen Lüftungsanlagen.
Anträge können ausschließlich online beim DVA unter www.museen-neustartkultur.de gestellt werden.