Fördermittel für Inklusionsprojekte können bis 31. August beantragt werden
Der Bund unterstützt mit dem Programm „Kulturelle Vermittlung und Integration“ auch im kommenden Jahr Modellprojekte kultureller Einrichtungen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Kunst und Kultur weiter zu stärken. Anträge für eine Zuwendung ab 2022 können noch bis zum 31. August 2021 eingereicht werden. Gefördert werden mehrjährige, strukturbildende Vorhaben mit jeweils bis zu 300.000 Euro.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Kulturelle Teilhabe ist fundamental für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deshalb sollten Kultureinrichtungen ihre Türen noch weiter für jene öffnen, die bislang zu oft außen vor bleiben, insbesondere für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Das Programm ‘Kulturelle Vermittlung und Integration‘ bietet ihnen hierfür wertvolle Unterstützung.“
Das bereits seit zwölf Jahren bestehende Programm „Kulturelle Vermittlung und Integration“ fördert beispielgebende Projekte im Bereich der kulturellen Vermittlung, Integration und Diversitätsentwicklung. Beispiele für bereits geförderte Projekte sind unter anderem das „Zugängliche Theater“ der Münchner Kammerspiele, der „Verbund Inklusion“ der Bundeskunsthalle in Bonn oder das „Konzert für alle“ der Rundfunk Orchester und Chöre gGmbH, Berlin.
Die Bewerbungsunterlagen sowie weitere Informationen sind abrufbar unter:
www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/kultur/kulturelle-teilhabe/modellprojekte-foerdern und www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/kultur/kulturelle-teilhabe/inklusion-in-kultur-und-medien